Biologische Substanzen (Unterklasse 6.2)
Biologische Substanzen die (möglicherweise) ansteckungsgefährlich sind werden zur Sicherheit aller Beteiligten der Unterklasse 6.2 zugeordnet und in 2 Kategorien (A & B) eingeteilt. Kategorie A sind ansteckungsgefährliche Stoffe die bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Körperbehinderung oder eine lebensbedrohliche oder tödliche Krankheit hervorrufen können. Sie werden der UN 2814 bzw. UN 2900 zugeordnet. Ein ansteckungsgefährlicher Stoff der nicht dieser Definition entspricht wird der Kategorie B (UN 3373) zugeordnet.
Preis: 199,- zzgl. USt (Unterweisung ohne Trockeneis)
Preis: 459,- / 252 ,- zzgl. USt (Erst- / Auffrischungslehrgang inkl. Trockeneis)
Der Versand von biologischen Stoffen der Kategorie B ist unterweisungspflichtig, der Versand von biologischen Stoffen der Kategorie A ist hingegen schulungspflichtig. Für Unterweisungen ist keine Dauer gesetzlich vorgeschrieben und auch eine Abschlussprüfung wird nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Wird Kategorie B allerdings in Kombination mit Trockeneis verschickt, ist eine Schulung (deren Dauer gesetzlich vorgegeben ist) und eine Abschlussprüfung vorgeschrieben.
Sowohl die Unterweisung als auch die Schulung beinhalten zusätzlich UN 3245 GMO (genetisch veränderte (Mikro)Organismen).
Lernen Sie in unserem Unterweisungen bzw. Schulungen für Versender und Verpacker (Funktion A & B) von biologischen Substanzen, Kategorie B
- welche Freistellungsmöglichkeiten es gibt,
- welche Mengen je Primär- und je Außenverpackung maximal erlaubt sind und
- was die Anforderungen an die Verpackung, die Markierung und die Dokumentation sind.
Diese verkürzte Kurse bieten wir in der Regel in Kombination mit anderen Gefahrgütern (Trockeneis und/oder Gefahrgut in freigestellter Menge) an, für die ebenfalls ein verkürzter Kurs möglich ist.
Sollten Sie nur biologische Substanzen der Kategorie B versenden wollen ist unsere Unterweisung ausreichend.
Benötigen Sie einen Kurs für Kategorie A können Sie uns jederzeit für ein individuelles Angebot kontaktieren.
Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung (nicht bei der Unterweisung vorgeschrieben) erhalten sie ein für 2 Jahre gültiges Zertifikat für Versender und Verpacker (Funktion A & B) bzw. einen Unterweisungsnachweis. Achten Sie darauf Ihr Zertifikat zeitgerecht aufzufrischen, um auch weiterhin biologische Substanzen versenden zu dürfen.
Beachten Sie, dass Unterweisungen/Schulungen für alle Personen vorgeschrieben ist biologische Substanzen verpacken, Markierungen anbringen und/oder die Dokumente erstellen.